Württembergische Sofortrente

Württembergische Sofortrente mit TippgeberprovisionKurzbeschreibung Württembergische Sofortrente,  Sofortbeginnende Rente (SR).
Tarifbezeichnung: Sofortbeginnende Rente (Tarifbezeichnung SR) gegen Einmalbeitrag.

Höchsteintrittsalter – Württembergische Sofortrente

80 Jahre.

Beitragspflichtige Abrufphase.

Entfällt, da SofortRente.

Rentenbezugsdauer.

Lebenslange Rentenzahlung.

Mindestbeitragssumme für die Einmaleinlage.

Mindestens 5.000 EUR, die jährlich garantierte Rente muss mindestens 300 EUR betragen.

Beitragsrückgewähr / Rentengarantiezeit bei Tod nach Rentenbeginn.

Wahlweise möglich

  • Beitragsrückgewähr oder
  • Rentengarantiezeit.

mögliche Zusatzversicherungen der Württembergeischen Sofortrente

Tarif W (Zahlung einer lebenslangen Hinterbliebenenrente in vereinbarter Höhe solange die mitversicherte Person lebt).

 Rentengarantiezeit bis max.

  • Rentenbeginn 60: 31 Jahre
  • Rentenbeginn 67: 24 Jahre

Liquiditätsvorteil

Kapitalentnahme im Rentenbezug ist möglich (Details siehe AVB), Voraussetzung ist die Vereinbarung einer Leistung im Todesfall.

  • Beitragsrückgewähr: Der Kunde kann Kapital bis zur Höhe der im Todesfall verbleibenden Beitragsrückgewähr, höchstens jedoch das vorhandene Deckungskapital, entnehmen.
  • Rentengarantiezeit: Der Kunde kann sich Kapital bis zur Höhe der noch ausstehenden garantierten Renten der Rentengarantiezeit, diskontiert mit dem Rechnungszinssatz, auszahlen lassen.

Die Versicherung wird mit entsprechend reduzierten Leistungen fortgeführt, sofern aus dem verbleiben den Deckungskapital mindestens eine garantierte Rente in Höhe von 50 EUR jährlich gezahlt werden kann. Andernfalls erlischt der Vertrag.

Überschussverwendungsarten

  • Steigende Bonusrente (teildynamisch)
  • Rentenerhöhung (dynamisch)
  • Bonusrente (gleichbleibend)

Stand

Dezember 2012.- Württembergische Sofortrente