Generali Sofortrente
Kurzbeschreibung: Generali Sofortrente – Sofort beginnende Rentenversicherung (RE 2 13) der Generali Versicherung
Mindest-/Höchsteintrittsalter der Generali Sofortrente
0/85 Jahre
Beitragszahlung
Einmalzahlung
Mindestbeitrag
Die Voraussetzung für eine monatliche Mindestrente von 20 € muss gegeben sein.
Mindestgarantierente
20 € monatlich
Leistungen bei Tod nach Rentenbeginn der Generali Sofortrente
Optional vereinbar sind:
- Rentengarantiezeit oder
- Restguthabenrückgewähr oder
- Hinterbliebenenrente
Min./Max. Rentengarantiezeit
5 bis 25 Jahre, abhängig vom Rentenbeginnalter
Kapitalrückgewähr bei Tod nach Rentenbeginn
Kapitalisierung ausstehender Renten in der Rentengarantiezeit möglich
Mögliche Zusatzversicherungen der Generali Sofortrente
HR, sofern VP zwischen 18 und 70 Jahren.
Auszahlungsvarianten
Lebenslange Rente
Rentenbezugsformen der Generali Sofortrente
Monatliche Rente
Überschussverwendungsarten im Rentenbezug
- Jährliche Rentensteigerung
- Dynamische Bonusrente
Kündigungsmöglichkeiten
Rentengarantiezeit:
Der Vertrag kann innerhalb einer vereinbarten Rentengarantiezeit gekündigt werden. Die nicht verbrauchten Renten der Rentengarantiezeit werden abgezinst ausgezahlt und die verminderte Rente wird weitergezahlt. Nach Ablauf der Rentengarantiezeit/oder wenn keine Rentengarantiezeit vereinbart wurde, kann die Versicherung nicht gekündigt werden.
Restguthabenrückgewähr
Die Todesfall-Leistung wird ausgezahlt (Einmalbeitrag abzüglich gezahlte Garantierenten).
Hinterbliebenenrente
Keine Kündigung möglich
Rententafel
Unisex – Rententafel auf Basis der DAV 2004 RMind
Besonderheiten/Hinweise
Annahmerichtlinien für Einmalbeiträge siehe Versicherungsbedingungen