HanseMerkur Sofortrente

HanseMerkur Sofortrente bei der Versicherungsgruppe guter-ratHanseMerkur Sofortrente und private Rentenversicherung

Tarif:  HanseMerkur Sofortrente Tarif R – Tarifgeneration 2013M

 Garantieformen der HanseMerkur Sofortrente

  • klassisch
  • fondsgebunden mit Kapitalerhalt in % der Beiträge zum Rentenbeginn
    (Prozentsatz zwischen 10 % und 110 % in Zehnerschritten möglich)
  • rein fondsgebunden

 Eintrittsalter

  • Minimum: keine Beschränkung
  • Maximum: bis Alter 85 Jahre

 Dauer der Ansparphase Minimum

  • 0 Jahre (sofortbeginnende Rente / HanseMerkur Sofortrente)
  • Maximum: bis Alter 85 Jahre

 Beitragszahldauer

  • Minimum: 0 Jahre (sofortbeginnende Rente / HanseMerkur Sofortrente)
  • Minimum: 5 Jahre (Einmalbeitrag)
  • Maximum: bis Alter 85 Jahre
  • Abgekürzte Beitragszahlung möglich

 Beitrag (ohne Zusatzversicherung)

  • Minimum:  monatlich   5,00 EUR
  • vierteljährlich 15,00 EUR
  • halbjährlich 30,00 EUR
  • jährlich 60,00 EUR
  • einmalig 5.000,00 EUR

 Rentenzahldauer

  • Lebenslang
  • zeitlich begrenzt

Rentenzahlweise

  • monatlich
  • vierteljährlich
  • halbjährlich
  • jährlich

 Versicherte Rente

  • Minimum: Keine Mindestrente
  • Maximum: Grundsätzlich keine Beschränkung

 Garantierter Rentenfaktor

Der Rentenfaktor wird mit den zu Rentenbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen berechnet. Für den beitragsfinanzierten Teil des Fondsguthabens werden 85 % (Mehrberatungsvariante) des auf Basis der zu Vertragsbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen ermittelten Rentenfaktor garantiert.

Überschussverwendung bei der HanseMerkur Sofortrente

Überschussverwendung in der Ansparphase

  • Verzinsliche Ansammlung (nur bei klassischer Rente möglich)
  • Fondsansammlung

 Überschussverwendung im Rentenbezug

  • Teildynamische Bonusrente
  • Volldynamische Bonusrente

 Todesfallabsicherung bei der HanseMerkur Sofortrente

Todesfallabsicherung in der Ansparphase

  • Beitragsrückgewähr
  • keine Todesfallabsicherung in der Ansparphase

 Todesfallabsicherung im Rentenbezug

  • Rentengarantiezeit: Minimum: 1 Jahr , Maximum: 30 Jahre bzw. Alter bei Rentenbeginn plus Rentengarantiezeit maximal 90 Jahre
  • Kapitalrückgewähr
  • keine

Dynamik

Leistungsdynamik

Kann vereinbart werden, möglicher Erhöhungsprozentsatz 1 % bis 5 %

Beitragsdynamik

Kann vereinbart werden:

  • möglicher Erhöhungsprozentsatz 3 % bis 10 %
  • die Erhöhungen erfolgen letztmals fünf Jahre vor Ablauf der Beitragszahldauer und nicht über das vollendete 65. Lebensjahr der versicherten Person hinaus.

 Zuzahlungen (nicht bei einer HanseMerkur Sofortrente)

Möglich, zu jedem Monatsersten. Die Zuzahlung muss mindestens 250,00 EUR betragen.

Zusatzleistung der Zukunftsgarantie

Enthält der Vertrag die Zukunftsgarantie wird die Erhöhung der Versicherungsleistung aus Beitragserhöhungen oder Zuzahlungen mit den zum Versicherungsbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen vorgenommen, sofern die damit berechnete Rente höher und damit vorteilhafter ist, als mit den zum Berechnungstermin gültigen Rechnungsgrundlagen.

Höhere Rente bei Pflegebedürftigkeit

Ist die versicherte Person zum Rentenbeginn pflegebedürftig oder wird sie nach Rentenbeginn pflegebedürftig, kann eine für den Rentenbezug vereinbarte Todesfallleistung in eine erhöhte Altersrente umgewandelt werden..

 Anpassung des Prozentsatzes  des Kapitalerhalts

Möglich, einmal in der Ansparphase. Dadurch kann eine klassische Rentenversicherung in eine fondsgebundene (und umgekehrt) umgewandelt werden.

Abrufphase

Obligatorisch eingeschlossen, die Vorverlegung des Rentenbeginns ist maximal um zehn Jahre möglich.

 Verlängerungsphase

Obligatorisch eingeschlossen, das Hinausschieben des Rentenbeginns ist frühestens nach zehn Versicherungsjahren um maximal zehn Jahre, längstens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr der versicherten Person möglich.

 Kapitalabfindung zu Rentenbeginn

  • Vollständige oder
  • teilweise Auszahlung möglich.

 Kapitalentnahme in der Ansparphase

Möglich, wenn in den Vertrag eine Beitragsrückgewähr eingeschlossen ist. Fondsguthaben kann immer entnommen werden.

Kapitalentnahme im Rentenbezug

Möglich, wenn in den Vertrag eine Rentengarantiezeit oder die Kapitalrückgewähr eingeschlossen ist:

  • bei Rentengarantiezeit: Maximale Auszahlung der Summe der noch ausstehenden (mit dem Rechnungszins diskontierten) Renten der Garantiezeit
  • bei Kapitalrückgewähr: Maximale Auszahlung des zu Rentenbeginn zur Bildung der Rente zur Verfügung gestandenen Kapitals abzüglich bereits gezahlter Renten

Zusatzversicherungen

Einschließbar ist die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.

  • BUZB ( Beitragsbefreiung)
  • BUZR ( Berufsunfähigkeitsrente)

 vorläufiger Versicherungsschutz

Nicht eingeschlossen

 Einsatzmöglichkeit in der bAV

Nicht möglich

 Beitragsfreistellung

Möglich. Keine beitragsfreie Mindestrente. Voraussetzung: (Bei teilweiser Beitragsfreistellung muss ein monatlicher Beitrag von 5,00 EUR auch nach der Umstellung erreicht werden.)

Beitragspause (befristete Beitragsfreistellung)

Möglich, für die Dauer von bis zu 36 Monaten. Voraussetzung: Der Vertrag muss mindestens seit einem Jahr bestehen.

Beitragsstundung

Möglich, für die Dauer von bis zu sechs Monaten. Voraussetzung: Der Vertrag muss mindestens seit drei Jahren bestehen.

Wiederinkraftsetzung

Möglich.

Kündigung vor Rentenbeginn

Möglich. Ein vorhandener Rückkaufswert wird ausgezahlt. (Bei teilweiser Kündigung muss ein monatlicher Beitrag von 5,00 EUR auch nach der Umstellung erreicht werden.)

Fondsinvestition

Eine Investition in Fonds erfolgt bei Überschussverwendung Fondsguthaben

  • Die Überschussanteile werden in die gewählten Fonds investiert.
  • Garantieformen rein fondsgebunden oder fondsgebunden mit Kapitalerhalt
    Die Beitragsteile (Sparbeiträge), die nicht zur Deckung des Risikos und der Verwaltungskosten benötigt werden, werden in Fonds investiert (Anlagebeiträge).

Für den Erwerb von Fondsanteilen werden keine Ausgabeaufschläge erhoben.

Fondsauswahl

Die Aufteilung des Anlagebetrages bzw. der Überschussanteile ist auf maximal 10 Fonds begrenzt und erfolgt in ganzzahligen Prozentsätzen, die insgesamt 100 % ergeben müssen. Der Mindestanteil beträgt 10 % je Fonds.

Investitionsstopp

Die Investition künftiger Anlagebeiträge kann für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden oder das vorhandene Fondsguthaben kann von der Entwicklung des Kapitalmarktes entkoppelt werden.

Ablaufmanagement

Ein passives Ablaufmanagement ist eingeschlossen Dieses setzt, nur nach schriftlicher Zustimmung, bei einer Ansparphase von mindestens zwölf Jahren fünf Jahre vor dem vereinbarten Rentenbeginn ein. Es kann jederzeit deaktiviert werden.