HanseMerkur Sofortrente
HanseMerkur Sofortrente und private Rentenversicherung
Tarif: HanseMerkur Sofortrente Tarif R – Tarifgeneration 2013M
Garantieformen der HanseMerkur Sofortrente
- klassisch
- fondsgebunden mit Kapitalerhalt in % der Beiträge zum Rentenbeginn
(Prozentsatz zwischen 10 % und 110 % in Zehnerschritten möglich) - rein fondsgebunden
Eintrittsalter
- Minimum: keine Beschränkung
- Maximum: bis Alter 85 Jahre
Dauer der Ansparphase Minimum
- 0 Jahre (sofortbeginnende Rente / HanseMerkur Sofortrente)
- Maximum: bis Alter 85 Jahre
Beitragszahldauer
- Minimum: 0 Jahre (sofortbeginnende Rente / HanseMerkur Sofortrente)
- Minimum: 5 Jahre (Einmalbeitrag)
- Maximum: bis Alter 85 Jahre
- Abgekürzte Beitragszahlung möglich
Beitrag (ohne Zusatzversicherung)
- Minimum: monatlich 5,00 EUR
- vierteljährlich 15,00 EUR
- halbjährlich 30,00 EUR
- jährlich 60,00 EUR
- einmalig 5.000,00 EUR
Rentenzahldauer
- Lebenslang
- zeitlich begrenzt
Rentenzahlweise
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
Versicherte Rente
- Minimum: Keine Mindestrente
- Maximum: Grundsätzlich keine Beschränkung
Garantierter Rentenfaktor
Der Rentenfaktor wird mit den zu Rentenbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen berechnet. Für den beitragsfinanzierten Teil des Fondsguthabens werden 85 % (Mehrberatungsvariante) des auf Basis der zu Vertragsbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen ermittelten Rentenfaktor garantiert.
Überschussverwendung bei der HanseMerkur Sofortrente
Überschussverwendung in der Ansparphase
- Verzinsliche Ansammlung (nur bei klassischer Rente möglich)
- Fondsansammlung
Überschussverwendung im Rentenbezug
- Teildynamische Bonusrente
- Volldynamische Bonusrente
Todesfallabsicherung bei der HanseMerkur Sofortrente
Todesfallabsicherung in der Ansparphase
- Beitragsrückgewähr
- keine Todesfallabsicherung in der Ansparphase
Todesfallabsicherung im Rentenbezug
- Rentengarantiezeit: Minimum: 1 Jahr , Maximum: 30 Jahre bzw. Alter bei Rentenbeginn plus Rentengarantiezeit maximal 90 Jahre
- Kapitalrückgewähr
- keine
Dynamik
Leistungsdynamik
Kann vereinbart werden, möglicher Erhöhungsprozentsatz 1 % bis 5 %
Beitragsdynamik
Kann vereinbart werden:
- möglicher Erhöhungsprozentsatz 3 % bis 10 %
- die Erhöhungen erfolgen letztmals fünf Jahre vor Ablauf der Beitragszahldauer und nicht über das vollendete 65. Lebensjahr der versicherten Person hinaus.
Zuzahlungen (nicht bei einer HanseMerkur Sofortrente)
Möglich, zu jedem Monatsersten. Die Zuzahlung muss mindestens 250,00 EUR betragen.
Zusatzleistung der Zukunftsgarantie
Enthält der Vertrag die Zukunftsgarantie wird die Erhöhung der Versicherungsleistung aus Beitragserhöhungen oder Zuzahlungen mit den zum Versicherungsbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen vorgenommen, sofern die damit berechnete Rente höher und damit vorteilhafter ist, als mit den zum Berechnungstermin gültigen Rechnungsgrundlagen.
Höhere Rente bei Pflegebedürftigkeit
Ist die versicherte Person zum Rentenbeginn pflegebedürftig oder wird sie nach Rentenbeginn pflegebedürftig, kann eine für den Rentenbezug vereinbarte Todesfallleistung in eine erhöhte Altersrente umgewandelt werden..
Anpassung des Prozentsatzes des Kapitalerhalts
Möglich, einmal in der Ansparphase. Dadurch kann eine klassische Rentenversicherung in eine fondsgebundene (und umgekehrt) umgewandelt werden.
Abrufphase
Obligatorisch eingeschlossen, die Vorverlegung des Rentenbeginns ist maximal um zehn Jahre möglich.
Verlängerungsphase
Obligatorisch eingeschlossen, das Hinausschieben des Rentenbeginns ist frühestens nach zehn Versicherungsjahren um maximal zehn Jahre, längstens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr der versicherten Person möglich.
Kapitalabfindung zu Rentenbeginn
- Vollständige oder
- teilweise Auszahlung möglich.
Kapitalentnahme in der Ansparphase
Möglich, wenn in den Vertrag eine Beitragsrückgewähr eingeschlossen ist. Fondsguthaben kann immer entnommen werden.
Kapitalentnahme im Rentenbezug
Möglich, wenn in den Vertrag eine Rentengarantiezeit oder die Kapitalrückgewähr eingeschlossen ist:
- bei Rentengarantiezeit: Maximale Auszahlung der Summe der noch ausstehenden (mit dem Rechnungszins diskontierten) Renten der Garantiezeit
- bei Kapitalrückgewähr: Maximale Auszahlung des zu Rentenbeginn zur Bildung der Rente zur Verfügung gestandenen Kapitals abzüglich bereits gezahlter Renten
Zusatzversicherungen
Einschließbar ist die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.
- BUZB ( Beitragsbefreiung)
- BUZR ( Berufsunfähigkeitsrente)
vorläufiger Versicherungsschutz
Nicht eingeschlossen
Einsatzmöglichkeit in der bAV
Nicht möglich
Beitragsfreistellung
Möglich. Keine beitragsfreie Mindestrente. Voraussetzung: (Bei teilweiser Beitragsfreistellung muss ein monatlicher Beitrag von 5,00 EUR auch nach der Umstellung erreicht werden.)
Beitragspause (befristete Beitragsfreistellung)
Möglich, für die Dauer von bis zu 36 Monaten. Voraussetzung: Der Vertrag muss mindestens seit einem Jahr bestehen.
Beitragsstundung
Möglich, für die Dauer von bis zu sechs Monaten. Voraussetzung: Der Vertrag muss mindestens seit drei Jahren bestehen.
Wiederinkraftsetzung
Möglich.
Kündigung vor Rentenbeginn
Möglich. Ein vorhandener Rückkaufswert wird ausgezahlt. (Bei teilweiser Kündigung muss ein monatlicher Beitrag von 5,00 EUR auch nach der Umstellung erreicht werden.)
Fondsinvestition
Eine Investition in Fonds erfolgt bei Überschussverwendung Fondsguthaben
- Die Überschussanteile werden in die gewählten Fonds investiert.
- Garantieformen rein fondsgebunden oder fondsgebunden mit Kapitalerhalt
Die Beitragsteile (Sparbeiträge), die nicht zur Deckung des Risikos und der Verwaltungskosten benötigt werden, werden in Fonds investiert (Anlagebeiträge).
Für den Erwerb von Fondsanteilen werden keine Ausgabeaufschläge erhoben.
Fondsauswahl
Die Aufteilung des Anlagebetrages bzw. der Überschussanteile ist auf maximal 10 Fonds begrenzt und erfolgt in ganzzahligen Prozentsätzen, die insgesamt 100 % ergeben müssen. Der Mindestanteil beträgt 10 % je Fonds.
Investitionsstopp
Die Investition künftiger Anlagebeiträge kann für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden oder das vorhandene Fondsguthaben kann von der Entwicklung des Kapitalmarktes entkoppelt werden.
Ablaufmanagement
Ein passives Ablaufmanagement ist eingeschlossen Dieses setzt, nur nach schriftlicher Zustimmung, bei einer Ansparphase von mindestens zwölf Jahren fünf Jahre vor dem vereinbarten Rentenbeginn ein. Es kann jederzeit deaktiviert werden.