Auszahlplan mit Kapitalverzehr
Was ist ein Auszahlplan mit Kapitalverzehr?
Um auch noch kurz vor dem Rentenalter in den Genuss einer zusätzlichen Privatrente zu kommen, können mehrere Möglichkeiten in Erwägung gezogen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine größere Summe zur Verfügung steht, die dann in eine Sofortrente oder als Auszahlplan investiert werden kann. Ein Auszahlplan oder auch Entnahmeplan lohnt sich jedoch nur bei einer bestimmten Höhe des Anlagekapitals. Bei dieser Anlageform kann unter zwei Möglichkeiten gewählt werden. Ein Auszahlplan mit Kapitalverzehr oder ein Auszahlplan mit Kapitalerhalt, wobei dem Anleger die Zinsen als Zusatzrente zugutekommen. Mit einem geringeren Risiko behaftet als Fondsentnahmen sind dabei Bankauszahlpläne mit einem festen, vertraglich vereinbarten Zinssatz.
Was beinhaltet ein Auszahlplan mit Kapitalverzehr?
Das Kapital kann in verschiedenen Fonds z. B. Aktien-, Renten- oder offene Immobilienfonds investiert werden. Der Vorteil bei diesem Auszahlplan ist die Flexibilität und die Möglichkeit, das Kapital aufzuteilen und in verschiedenen Fonds mit hohen Gewinnen anzulegen. Der Nachteil ist das Risiko, denn wo hohe Erträge erzielt werden können, kann es ebenso gegenteilig enden. Bei einem Auszahlplan mit Kapitalverzehr wird eine Vertragslaufzeit vereinbart, z. B. 15 Jahre, in der jeden Monatsanfang (vorschüssig) die Entnahme eines Betrages erfolgt. Dieser Betrag als monatliche Rente wird vorher so berechnet, dass nach Vertragsablauf das Kapital aufgebraucht ist. In diesem Fall bliebe vom ehemaligen Vermögen nichts mehr übrig.
Auszahlplan mit Kapitalerhalt
Im Gegensatz zum Auszahlplan mit Kapitalverzehr, bleibt das ursprüngliche Kapital unangetastet. Der Grund dafür, die Zinsen werden sofort entnommen, wenn sie gutgeschrieben werden. Daher muss das Kapital sehr hoch sein, um dann aus den Zinsen bzw. für eine monatliche Rente Nutzen zu ziehen. Um einen genauen Überblick zu bekommen, ob sich die Anlagesumme für eine monatliche Zusatzrente überhaupt rentiert, kann ein Auszahl-Rechner zur Berechnung genutzt werden.
Was muss beachtet werden?
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Bei einem Auszahlplan mit Kapitalverzehr oder Kapitalerhalt, muss bedacht werden, dass gegebenenfalls Steuern anfallen. Doch wird dabei nicht die monatliche Rentenzahlung besteuert, sondern nur die Erträge mit einer sogenannten Abgeltungssteuer. Die Besteuerung erfolgt prozentual, wobei das Renteneintrittsalter zugrunde liegt. Da steuerliche Freibeträge berücksichtigt werden, fällt die Besteuerung in der Regel eher gering aus. Liegt die gesamte monatliche Rente bestehend aus der gesetzlichen und der Zusatzrente unter dem Existenzminimum, müssen gar keine Steuern gezahlt werden.